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CODEX VETERINARIUS

Vorwort

Die tierärztliche Berufsordnung bezeichnet den Tierarzt als den berufenen Schützer der Tiere. Dementsprechend hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz einen Forderungskatalog erarbeitet, an dem sich Tierärztinnen und Tierärzte in ihrem Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere orientieren können. Der vorliegende Codex veterinarius ist nicht die Beschreibung des Status praesens. Er soll vielmehr eine in die Zukunft weisende Leitlinie sein, die als Selbstverpflichtung zu verstehen ist. Tierärztinnen und Tierärzte müssen diejenigen sein, die durch ihr Fachwissen den Tierschutz verbessern und ihn voranbringen. Sie sollen sich ,,Im Zweifel für das Tier" entscheiden, womit aber keine Höherrangigkeit für Tiere gemeint ist. Sie dürfen nicht im Auftrag rein wirtschaftlicher Interessen die Nutzung der Tiere intensivieren helfen, ohne dabei die ethische Verantwortung für das Tier als leidensfähiges Lebewesen zu übernehmen. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz ruft alle Tierärztinnen und Tierärzte dazu auf, sich die hier niedergelegten Grundsätze und Forderungen zu eigen zu machen!


Grundsätze

Tierärztinnen und Tierärzte haben eine besondere ethische Verantwortung für das Tier als leidensfähiges Lebewesen. Tierärztliches Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere wird geleitet von dem Grundsatz der Ehrfurcht vor dem Leben und dem Bewußtsein, daß das Tier eine Würde besitzt, die es zu achten gilt. Deshalb dürfen Schutz und Fürsorge für ein Tier nicht von seinem Nutzwert abhängig gemacht werden. Im Spannungsfeld von moralischen Verpflichtungen und ökonomischen Zwängen kommt es darauf an, die Achtung vor Leben und die Nutzung von Leben in all seinen Äußerungsformen gegeneinander abzuwägen. Das ethische Konzept einer Gerechtigkeit für Mensch und Tier verlangt, daß Gleiches gemäß seiner Gleichheit gleich, Ungleiches gemäß seiner Ungleichheit verschieden zu bewerten und zu behandeln ist (Gleichheitsgrundsatz). Bei der Abwägung von gegensätzlichen Interessen und Bedürfnissen darf das Interesse des Menschen nicht grundsätzlich höher bewertet werden als das des Tieres. Vor jedem Eingriff in die physische oder psychische Unversehrtheit des Tieres muß sich der Tierarzt die Frage stellen, inwieweit der Eingriff moralisch zu rechtfertigen ist. In allen Zweifelsfällen sollen sich Tierärztinnen und Tierärzte in ihrem Handeln von dem Grundsatz leiten lassen:

In dubio pro animale!

Im Zweifel für das Tier!

Text aus www.tierschutz-tvt.de entnommen, da TÄe oder Amts - Vets oft im Kreuzfeuer der Kritik stehen

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Stand: 19. Juli 2006