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CODEX VETERINARIUS |
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Vorwort |
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Die
tierärztliche Berufsordnung bezeichnet den Tierarzt als den
berufenen Schützer der Tiere. Dementsprechend hat die
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz einen Forderungskatalog
erarbeitet, an dem sich Tierärztinnen und Tierärzte in ihrem
Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere orientieren können. Der
vorliegende Codex veterinarius ist nicht die Beschreibung des
Status praesens. Er soll vielmehr eine in die Zukunft weisende
Leitlinie sein, die als Selbstverpflichtung zu verstehen ist.
Tierärztinnen und Tierärzte müssen diejenigen sein, die durch ihr
Fachwissen den Tierschutz verbessern und ihn voranbringen. Sie
sollen sich ,,Im Zweifel für das Tier" entscheiden, womit aber
keine Höherrangigkeit für Tiere gemeint ist. Sie dürfen nicht im
Auftrag rein wirtschaftlicher Interessen die Nutzung der Tiere
intensivieren helfen, ohne dabei die ethische Verantwortung für
das Tier als leidensfähiges Lebewesen zu übernehmen. Die
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz ruft alle Tierärztinnen
und Tierärzte dazu auf, sich die hier niedergelegten Grundsätze
und Forderungen zu eigen zu machen! |
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Grundsätze |
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Tierärztinnen und Tierärzte haben eine besondere ethische
Verantwortung für das Tier als leidensfähiges Lebewesen.
Tierärztliches Handeln zum Wohl und Schutz der Tiere wird geleitet
von dem Grundsatz der Ehrfurcht vor dem Leben und dem Bewußtsein,
daß das Tier eine Würde besitzt, die es zu achten gilt. Deshalb
dürfen Schutz und Fürsorge für ein Tier nicht von seinem Nutzwert
abhängig gemacht werden. Im Spannungsfeld von moralischen
Verpflichtungen und ökonomischen Zwängen kommt es darauf an, die
Achtung vor Leben und die Nutzung von Leben in all seinen
Äußerungsformen gegeneinander abzuwägen. Das ethische Konzept
einer Gerechtigkeit für Mensch und Tier verlangt, daß Gleiches
gemäß seiner Gleichheit gleich, Ungleiches gemäß seiner
Ungleichheit verschieden zu bewerten und zu behandeln ist
(Gleichheitsgrundsatz). Bei der Abwägung von gegensätzlichen
Interessen und Bedürfnissen darf das Interesse des Menschen nicht
grundsätzlich höher bewertet werden als das des Tieres. Vor jedem
Eingriff in die physische oder psychische Unversehrtheit des
Tieres muß sich der Tierarzt die Frage stellen, inwieweit der
Eingriff moralisch zu rechtfertigen ist. In allen Zweifelsfällen
sollen sich Tierärztinnen und Tierärzte in ihrem Handeln von dem
Grundsatz leiten lassen:
In dubio pro animale!
Im Zweifel für das Tier!
Text aus
www.tierschutz-tvt.de
entnommen, da TÄe oder Amts - Vets oft im Kreuzfeuer der Kritik
stehen |
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